Allerhöchster Erlaß vom 25. August 1851., betreffend die Chausseegeld-Erhebung auf den fertigen Strecken der Chaussee von Brandenburg nach Rathenow, sowie die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für diesen Chausseebau.

Sigmaringen, den 25. August 1851.
Berlin 1851. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3446).

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