Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Ausbau und die Unterhaltung der Straßen im Kreise Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen: 1) von Toussainen an der Tilsit-Gumbinner Staatsstraße über Lobellen und Neu-Eggleninken bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtung auf Lasdehnen, 2) von Lengwethen an der zu 1. bezeichneten Staatsstraße nach dem bei Szillen zu errichtenden Bahnhofe der Jnsterburg-Tilsiter Eisenbahn, 3) von Kraupischken an derselben Staatsstraße bis zur Jnsterburger Kreisgrenze in der Richtung auf Setzlacken.