Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Ausbau und die Unterhaltung der Straßen im Kreise Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen: 1) von Toussainen an der Tilsit-Gumbinner Staatsstraße über Lobellen und Neu-Eggleninken bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtung auf Lasdehnen, 2) von Lengwethen an der zu 1. bezeichneten Staatsstraße nach dem bei Szillen zu errichtenden Bahnhofe der Jnsterburg-Tilsiter Eisenbahn, 3) von Kraupischken an derselben Staatsstraße bis zur Jnsterburger Kreisgrenze in der Richtung auf Setzlacken.

Berlin, den 25. April 1864. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5887).

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