Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1862., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Denklingen an der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße, im Kreise Waldbroel, Regierungsbezirk Cöln, nach Morsbach, an der im Bau begriffenen Wisserthal-Straße, und einer Zweig-Chaussee von Hülstert nach Boxberg an der Wiehlmünden-Rother Straße, an die Gemeinden Denklingen, Waldbroel und Morsbach.