Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verschmelzung der Bonn-Cölner mit der Rheinischen Eisenbahngesellschaft.

Berlin, Decker 1856. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4571).
* Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft (RhE) und Bonn-Kölner Bahnen. "...zu dem Bau einer von Rolandseck weiter rheinaufwärts führenden Eisenbahn über Koblenz nach Bingen..." 1856 konzessioniert und nun fusioniert, so daß die Aktionäre informiert wurden.

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