Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig-Chaussee von der Versmold-Borgholzhauser Chaussee bei Stratmannsbrücke über Bockhorst, im Regierungsbezirk Minden, nach der Hannöverschen Grenze in der Richtung auf Dissen.