Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrecht an die Gemeinde Nottuln, im Kreise Münster, für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Nottuln bis zur Kreisgrenze zum Anschluß an die von Billerbeck, im Kreise Coesfeld, dorthin geführte Chaussee.

Schloß Babelsberg, den 24. Mai 1869. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7446)

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