Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrecht an die Gemeinde Nottuln, im Kreise Münster, für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Nottuln bis zur Kreisgrenze zum Anschluß an die von Billerbeck, im Kreise Coesfeld, dorthin geführte Chaussee.