Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Oberrod über Wiedersbach, Regierungsbezirk Er furt, bis zur Sachsen-Meiningenschen Landesgrenze in der Richtung auf Hildburghausen und im Anschlusse an die Ratscher-Schönauer Chaussee.