Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1863., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Ranis nach Schmorda an die Gemeinden Ranis und Schmorda, im Kreise Ziegenrück des Regierungsbezirk Erfurt.