Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1852., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte etc. etc. zum Ausbau einer Gemeinde-Chaussee von Trarbach nach Irmenach und einer Zweigstraße von dieser letzteren über Starkenburg nach Enkirch.

Charlottenburg, den 24. März 1852. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3522).

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