Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinden Schlebusch und Wiesdorf, im Kreise Solingen, Regierungsbezirk Düsseldorf, für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von der Berlin-Cölner Staatsstraße bei Schlebusch über den Bahnhof Schlebusch nach der Cöln-Arnheimer Staatsstraße bei Wiesdorf.