Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1867., betreffend die Stempelabgaben und gerichtlichen Taxen in den an der Krone Preußen abgetretenen, vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, außer der Enklave Kau lsdorf.

Berlin, den 24. Juni 1867. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6717).
* Preußische Gesetzgebung in dem vormals Bayerischen Gebiet Bezirkamt Gersfeld und Landesgerichtsbezirk [Bad] Orb.

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