Allerhöchster Erlaß vom 24. Januar 1884, betreffend Einsetzung der Behörden für die auf Grund des Gesetzes vom 24. Januar d. J. in Verwaltung und Betrieb des Staats übergehenden Privateisenbahnunternehmungen und anderweite Abgrenzung der Eisenbahn-Direktionsbezirke Magdeburg und Erfurt.