Allerhöchster Erlaß vom 24. Januar 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: a) von der Quedlinburg-Croppenstedter Staatsstraße unweit Quedlinburg bis zum Dorfe Gatersleben, b) von Aschersleben bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Mehringen, c) von Schadeleben nach Cochstedt, d) von Aschersleben über Wilsleben nach Königsaue, im Kreise Aschersleben des Regierungsbezirk Magd eburg. Und: Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Ascherslebener Kreises im Betrage von 100,000 Thalern.