Allerhöchster Erlaß vom 24. Februar 1862., betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 22. Mai 1861. zum Bau der Altenbeken-Holzmindener Eisenbahn auszunehmende Staatsanleihe von 4,800,000 Thalern.

Berlin, Decker 1862. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 5500).
* Von Altenbeken über Höxter bis zur Landesgrenze bei Holzminden.

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