Allerhöchster Erlaß vom 24. Dezember 1866., betreffend die Aufhebung der Schiffahrtsabgaben, welche für Rechnung des Kurfürstenthums Hessen auf dem Maine und für Rechnung des Herzogthums Nassau auf dem Rheine und Maine bisher erhoben worden sind.

Berlin, den 24. Dezember 1866. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6487).

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