Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1848. wegen Einführung einer Wildpret-Steuer in den solche verlangenden mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten.

Potsdam, den 24. April 1848.
Berlin den 7. Juni 1848. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2972). - Stärker braunfleckig.
* Zur Jagd in Preußen. Es sind genannt die Steuersätze für Rotwild, Damwild, Reh, Frischling, Fasan, Waldschnepfe, Birkhuhn, Haselhuhn, Auerhahn, Trappen, Rebhuhn, Gans, Wildente.

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