- Kontakt
- Impressum
- Kasse
Ihr Warenkorb enthält die folgenden Titel:
Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise Preuß. Holland: 1) von Preuß. Holland bis zur Mohrungener Kreisgrenze in der Richtung auf Liebstadt, mit einer Zweig-Chaussee, welche bei Behlenhof nach dem Bahnhofe Schlobitten abführt; 2) von Mühlhausen nach dem dortigen Bahnhofe und von dort bis zur Kreisgrenze zwischen Baarden und Schlodien; 3) von der Elbing-Preuß. Holländer Chaussee zwischen Preuß. Holland und Schönwiese bis zur Grenze des Kreises Mohrungen, in der Richtung auf Saalfeld; 4) von Preuß. Holland nach Schönau.