Allerhöchster Erlaß vom 23. März 1849, betreffend die Einsetzung einer dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten untergeordneten "Königlichen Telegraphendirektion".

Charlottenburg, den 23. März 1849. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3113).

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