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Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1848., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Kreisstände des Kreises Steinfurt, Behufs Ausführung einer Chaussee von der Koesfelder Kreisgrenze über Horstmar, Steinfurt, Neuenkirchen bis zur Tecklenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Hörstel.