Allerhöchster Erlaß vom 23. August 1862., betreffend die Aufhebung der in dem Reglement für das platte Land des Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz vom 19. Mai 1765. und in der Dorfpolizei-Ordnung für die gedachten Landestheile vom 1. Mai 1804. enthaltenen baupolizeilichen Bestimmungen, sowie deren Regelung durch eine allgemeine Verordnung.

Schloß Babelsberg, 23. August 1862. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5607).
* Bauordnung für Schlesien.

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