Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Teltow für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Station Null der Teltow-Zehlendorfer Chaussee durch die Stadt Teltow über Stahnsdorf bis zum Anschluß an die Potsdam-Gütergotzer-Chaussee bei Stein No. 0,92., im Regierungsbezirk Potsdam.