Allerhöchster Erlaß vom 22. Oktober 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Beckum über Vorhelm, Tönnieshäuschen und Sendenhorst nach Drensteinfurt.

Sanssouci, den 22. Oktober 1855. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4305).

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