Allerhöchster Erlaß vom 22. Oktober 1849., betreffend das den Ständen des Ruppiner Kreises verliehene Recht zur Erhebung von Chausseegeld auf der Straße von Rheinsberg über Lindow zum Anschluß an die Neustadt-Ruppiner Straße.

Sanssouci, den 22. Oktober 1849. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3194).

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