Allerhöchster Erlaß vom 22. November 1867., betreffend die Ermäßigung der in den Pommerschen Häfen zu entrichtenden Hafen- und Schiffahrtsabgaben.

Berlin, den 22. November 1867. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6922).
* Schiffahrtsabgaben Pommern.

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