Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 1850., betreffend die der Gemeinde Broich in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von der Aa chen-Krefelder Bezirksstraße zu Birk über Euchen nach der Aa chen-Kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung von Euchen nach Neusen bewilligte fiskalische Vorrechte.

Charlottenhof, den 22. Juli 1850. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3304).
* Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung auf Schloß Charlottenhof in Potsdam auf.

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