Allerhöchster Erlaß vom 22. April 1872., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Nimptsch, Regierungsbezirks Breslau, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Jordansmühl an der Breslau-Nimptscher Staats-Straße bis an die Strehlener Kreisgrenze in der Richtung auf den Bahnhof Bohrau-Wäldchen der Breslau-Mittelwalder Eisenbahn.

Berlin, den 22. April 1872.
Berlin den 17. Juni 1872. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8045)

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