StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchster Erlaß vom 21. Juni 1875., betreffend die Festsetzung der Endfrist, bis zu welcher für die präkludirten Kassenanweisungen vom 2. Januar 1835. und Darlehnskassenscheine vom 15. April 1848. durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden Ersatz zu gewähren ist.