Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß-Bandtken, an der Marienwerder-Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung auf Freystadt.