Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1852., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld-Erhebungsrechts in Bezug auf den Ausbau und die Unterhaltung der Straße von Neurode über Scharfeneck nach Tuntschendorf.

Sanssouci, den 21. Juli 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3622).

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