Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1850., betreffend die Genehmigung des chausseemäßigen Ausbaues der Straße von Guttentag über Mischline bis zur Peiskretscham-Malapaner Chaussee durch den zu diesem Zwecke gebildeten Bauverein, sowie die Bewilligung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen.