Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1850., betreffend die Genehmigung des chausseemäßigen Ausbaues der Straße von Guttentag über Mischline bis zur Peiskretscham-Malapaner Chaussee durch den zu diesem Zwecke gebildeten Bauverein, sowie die Bewilligung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen.

Charlottenburg, den 21. Januar 1850. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3226).

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