Allerhöchster Erlaß vom 20. September 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Strehlen, Regierungsbezirk Bres lau, für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Strehlen-Nimptscher Landstraße im Kreise Strehlen von der Kreisgrenze bei Karschau bis zur Einmündung in die Reichenbach-Strehlener Chaussee in Niklasdorf.