Allerhöchster Erlaß vom 20. September 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Strehlen, Regierungsbezirk Bres lau, für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Strehlen-Nimptscher Landstraße im Kreise Strehlen von der Kreisgrenze bei Karschau bis zur Einmündung in die Reichenbach-Strehlener Chaussee in Niklasdorf.

Berlin, Decker 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7527)

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