Allerhöchster Erlaß vom 20. September 1869., betreffend die Genehmigung des Statutnachtrages der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern vom 5. August 1869. wegen Verlängerung des Privilegiums zur Ausgabe von Noten bis zum 1. Januar 1880.

Berlin, den 20. September 1869. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7525)
* Unterzeichner waren Fretzdorff, Neyden, A. von Hagen, Kisker und Kolbe Protzlow zu "Stettin, den 5. August 1869". - Ritterschaftliche Privat-Bank von Pommern der Gutsbesitzer. - Generallandschaftsdirektor der Pommerschen Landschaft war zu jenem Zeitpunkt Matthias von Köller.

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