Allerhöchster Erlaß vom 20. November 1871, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts- und Gemeinde-Chaussee im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirks Magde burg, vom südlichen Eingang des Dorfes Emden durch letzteres in der Richtung auf Hilgesdorf bis an die Neuhaldensleben-Hörsingener Sozitäts-Chaussee.