Allerhöchster Erlaß vom 20. Juni 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Sensburg in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Nikolaiken bis zur Lötzener Kreisgrenze in der Richtung auf Rhein, im Regierungsbezirk Gumb innen.

Berlin, den 20. Juni 1865. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6144).

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