Allerhöchster Erlaß vom 2. Juni 1869., betreffend die Abgabe für das Befahren des Schleswig-Holsteinschen Kanals und der Eider zwischen Holtenau und Rendsburg.

Schloß Babelsberg, den 2. Juni 1869. 3 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7434)

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