Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1867., betreffend die Uebertragung der von dem vormaligen Ober-Hofmarschall-Amte zu Hannover bisher ausgeübten freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die ordentlichen Gerichte.

Berlin, den 2. Januar 1867. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6512).
* Oberhofmarschallamt.

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