Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straßen von Ragnit über Kindschen zum Anschluß an die Lengwethen-Szillener Kreis-Chaussee bei Szillen, und von der im Bau begriffenen Kreis-Chaussee von Kraupischken nach Kneisen zwischen Kraupischken und Moulinen über Wittgirren und Gaidszen nahc Szillen, im Kreise Ragnit, Regierungsbezirk Gumb innen.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Ragniter Kreises II. Serie im Betrage von 80,200 Thalern.
Berlin, den 2. Januar 1865. 2 Blatt mit zwei Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6014-6015).

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