Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von Stallupönen über Milluhnen, Cassuben und Schakummen bis zur Goldaper Kreisgrenze, Regierungsbezirk Gumbinnen.