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Allerhöchster Erlaß vom 2. Dezember 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Neustadt, Regierungsbezirk Dan zig, für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Oliva an der Stettin-Danziger Staats-Chaussee über Quaschin nach Kölln; 2) von derselben Staats-Chaussee zwischen Kielau und Zissau über Pogorsz nach Kossakau.