Allerhöchster Erlaß vom 2. April 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Frankenstein bis an die Münsterberger Kreisgrenze in der Richtung auf Strehlen.

Charlottenburg, den 2. April 1855. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4212).

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