Allerhöchster Erlaß vom 19. September 1852., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Ratibor bis an die Kreisgrenze in der Richtung auf Katscher.

Berlin, den 19. September 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3654).

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