Allerhöchster Erlaß vom 19. Oktober 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Aktien-Chaussee von Soest nach Niederbergheim. Und: Bekanntmachung über die unterm 19. Oktober 1853., erfolgte Bestätigung des Statuts der Soest-Niederbergheimer Straßenbau-Gesellschaft.