Allerhöchster Erlaß vom 19. Februar 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Ratibor nach Lucasine, im Kreise Ratibor des Regierungsbezirks Opp eln, zum Anschluß an die Staats-Chaussee nach Rybnik, sowie der in dieser Chausseelinie leigenden Brücke über die Oder bei Ratibor.