Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Oberndorf an der Gießen-Weilburger Staatsstraße im Kreise Wetzlar, über Bonbaden, Neukirchen, Kraftsolms und Kröffelbach bis zur Nassauischen Landesgrenze.