Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte etc. für die chausseemäßige ausgebaute Straße von der Hoym-Grube bis zur Czernitzer Kolonie im Anschluß an die Ratibor-Rybnicker Kunststraße.

Charlottenburg, den 19. Dezember 1853. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3915).

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