Allerhöchster Erlaß vom 19. August 1862., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Tilsit bis zur Grenze des Kreises Niederung, in der Richtung auf Linkuhnen. Und: Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Tilsiter Kreises im Betrage von 27,200 Rthlrn.