Allerhöchster Erlaß vom 18. September 1861., betreffend die Verleihung der Befugniß zur Erhebung des Chausseegeldes an den Kreis Minden, gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung der Straße von Hille nach Eickhort.

Schloß Brühl, den 18. September 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5451).

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 148082


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!