Allerhöchster Erlaß vom 18. Mai 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Passenheim bis zur Neidenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Jedwabno, 2) von Ortelsburg über Olschienen und Friedrichsfelde nach Friedrichshoff, im Kreise Ortelsburg, Regierungsbezirk Königs berg.

Berlin, den 18. Mai 1864. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5800).

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