Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1874., betreffend die Genehmigung eines Nachtrags zu dem Tarif vom 27. Dezember 1871., nach welchem die Abgabe für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und der Elbe zu erheben ist.

Berlin, den 18. März 1874. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8230).
* Eine Abänderung bei derSchleuse zu Neustadt /E./W., für die Holzflöße des Finowkanal. Mit Nennung der Schleuse zu Liebenwalde und Oranienburg und deren Handhabung.

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