Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1872., betreffend die Veränderung der Richtung der zu 2. des Allerhöchsten Erlasses vom 5. November 1866. bezeichneten Chaussee von Zuckau an der Carthaus-Danziger Staatsstraße bis zur Berenter Kreisgrenze bei Klobotczyn.

Berlin, den 18. März 1872. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8010)

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